Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) - Kaufgeschäfte
1. Geltungsbereich
1.1. Diese AGB gelten für alle Geschäfte zwischen der First Solutions AG (CHE-147.540.445) und dem Kunden, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
1.2. Mit Abschluss eines Vertrages mit der First Solutions AG anerkennt der Kunde diese AGB. Die AGB gelten auch für künftige Geschäfte zwischen der First Solutions AG und dem Kunden. Diese AGB gelten, wenn die AGB ausdrücklich als Vertragsbestandteil bezeichnet werden. Die AGB gelten aber auch dann, wenn die First Solutions AG auf die AGB verweist, sei es durch Beilage zu oder Abdruck auf Offerten, Auftragsbestätigungen, Lieferscheinen und Rechnungen oder sei es durch Bekanntgabe der AGB über die Webseite(n) der First Solutions AG. Bei einer mündlichen Bestellung ohne schriftliche Auftragsbestätigung oder schriftlichen Vertrag gelten diese AGB zumindest für künftige Bestellungen dieses Kunden, wenn in der Rechnung oder dem Lieferschein der ersten Lieferung auf die AGB hingewiesen wird.
1.3. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform und gelten nur für das Geschäft, für welches sie vereinbart sind. Diese AGB gehen anderslautenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden in jedem Fall vor.
1.4. First Solutions AG ist jederzeit befugt, die AGB zu ändern oder zu ergänzen. Es gilt die im Zeitpunkt des Vertragsschlusses jeweils aktuelle Fassung der AGB.
2. Preise
Die Preise werden schriftlich vereinbart und verstehen sich netto, exkl. Mehrwertsteuer. Verladekosten sind im Preis enthalten, nicht aber Verpackungs-, Transport-, Versicherungs- und Montagekosten.
3. Zahlungsbedingungen
3.1. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart bzw. in den nachfolgenden besonderen Bestimmungen geregelt ist, sind Rechnungen der First Solutions AG innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum rein netto, ohne jeden Abzug fällig und zu bezahlen.
3.2. Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, ist die First Solutions AG berechtigt, die Lieferung, bei in zu jenem Zeitpunkt bereits rechtsgültig zustande gekommenen Verträgen, zurückzuhalten, bis sämtliche fälligen Zahlungen vom Kunden beglichen sind.
3.3. Bei Zahlungsverzug mahnt First Solutions AG den Kunden schriftlich per E-Mail. Für die einzelnen Mahnungen fallen die folgenden Kosten an:
1. Zahlungserinnerung: CHF 0.00
2. Mahnung CHF 20.00
3. Mahnung CHF 50.00
3.4. Der Kunde willigt ein, dass die First Solutions AG die Forderungen einem Inkassopartner übergibt. Hieraus können dem Kunden weitere Kosten entstehen, für welche dieser vollumfänglich einsteht.
4. Lieferung
4.1. Die Lieferfrist beginnt grundsätzlich mit dem schriftlichen Vertragsabschluss, frühestens jedoch nach Eingang aller vom Kunden zu beschaffenden Angaben und Unterlagen sowie allfällig zu leistenden Anzahlungen.
4.2. Die Lieferfrist gilt als eingehalten, wenn das zu liefernde Objekt vor Fristablauf im Auslieferungslager der First Solutions AG eingetroffen ist und die Versand- bzw. Transportbereitschaft erstellt und dem Kunden mitgeteilt ist.
4.3. Liefertermine gelten unter Vorbehalt unvorhergesehener Ereignisse (einschliesslich Fälle höherer Gewalt). First Solutions AG schliesst sämtliche Haftung im gesetzlich zulässigen Rahmen für verspätete Lieferungen aus.
5. Versand, Transport und Versicherung
5.1. Der Abschluss von Transportverträgen und Versicherungen für den Transport vom Auslieferungslager zum Bestimmungsort sind Sache des Kunden.
5.2. Bei Ausführung von Transporten im Auftrag des Kunden wählt First Solutions AG Transportmittel und Transportwege unter Berücksichtigung der Interessen des Kunden selbständig und nach eigenem Ermessen, soweit der Kunde nicht rechtzeitig Weisungen erteilt. Der Transport erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden.
6. Übergang von Nutzen und Gefahr
Nutzen und Gefahr gehen im Zeitpunkt des Abganges (Versand) der Lieferung ab Auslieferungslager der First Solutions AG auf den Kunden über.
7. Montage
7.1. Sofern sich die First Solutions AG zur Montage des Liefergegenstandes verpflichtet hat, hat der Kunde auf seine Kosten rechtzeitig alle notwendigen Vorarbeiten am Ort bis zum vereinbarten Montagetermin zu besorgen (z.B. Erstellen des Fundamentes, von Strom und weiteren Anschlüssen an öffentliche Versorgungsleitungen, Absperrungen etc.).
7.2. First Solutions AG belastet den Kunden für sämtliche mit der Montage zusammenhängenden Kosten, insbesondere Reise-, Arbeits- und Wartezeit sowie Personalspesen gemäss ihren üblichen Ansätzen.
7.3. First Solutions AG haftet für direkte und unmittelbare Schäden aus mangelhafter oder unterlassener Montage nur, wenn und soweit sie ein schweres Verschulden trifft.
8. Prüfung und Abnahme der Lieferungen
8.1. Der Kunde prüft unverzüglich nach Erhalt die Beschaffenheit und Menge der gelieferten Produkte.
8.2. Allfällige Mängel oder Fehllieferungen sind sofort (innert 3 Werktagen) schriftlich, fotografisch dokumentiert und detailliert beschrieben zu melden. Bei verspäteter Meldung gelten die Lieferungen als genehmigt und es entfällt jede Gewährleistung bzw. entfallen sämtliche Ansprüche aus einem allfälligen Verzug.
8.3. Falls eine Montage vereinbart wurde, ist der Kunde zur Abnahme verpflichtet, sobald First Solutions AG die Abnahmebereitschaft angezeigt hat.
9. Annahmeverzug
Befindet sich der Kunde trotz gehörig angebotener Lieferung mit der Übernahme des Kaufgegenstandes in Verzug, so kann First Solutions AG nach unbenütztem Ablauf einer schriftlich angesetzten Nachfrist von 14 Tagen
− auf der Erfüllung beharren und Schadenersatz wegen Verspätung verlangen oder
− sofort schriftlich den Verzicht auf die nachträgliche Leistung erklären und 10% des Verkaufspreises als Konventionalstrafe fordern. Die Leistung der Konventionalstrafe tritt neben die Pflicht des Kunden Schadenersatz zu leisten.
10. Abtretung
Ansprüche des Kunden gegenüber First Solutions AG sind nur mit ausdrücklicher, schriftlicher Zustimmung von First Solutions AG übertrag- oder abtretbar. Die Übertragung aller Rechte und Pflichten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ist nur mit schriftlicher Zustimmung der First Solutions AG zulässig.
11. Gewährleistung
11.1. Die First Solutions AG leistet Gewähr dafür, dass die Kaufgegenstände die schriftlich zugesicherten Eigenschaften aufweisen, vorausgesetzt, dass der Kunde die von der First Solutions AG bekannt gegebenen Rahmenbedingungen (Umgebungsverhältnisse, verwendete Materialien etc.) einhält.
11.2. Ein Mangel liegt nur vor, wenn dieser nachweisbar den Wert des Gegenstandes bzw. der Leistung aufhebt oder erheblich mindert.
11.3. Gewährleistungsansprüche des Kunden für verstecke oder später hinzugetretene Mängel gehen mit Ablauf eines Jahres seit Ablieferung des Kaufgegenstandes bzw. einer Leistung unter (Verwirkungsfrist).
11.4. Die Gewährleistungspflicht der First Solutions AG erlischt, wenn der Kunde ohne ausdrückliche Zustimmung der First Solutions AG Änderungen, Reparaturen oder den Einbau von Ersatzteilen vornimmt bzw. vornehmen lässt, oder wenn der Gegenstand ohne die Zustimmung der First Solutions AG auf einen neuen Eigentümer übergeht.
12. Haftung
12.1. Die Haftung von First Solutions AG für eigene vertragliche oder ausservertragliche Haftung wird soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen. Demnach haftet die First Solutions AG unter sämtlichen Rechtstiteln (inkl. Verzug, Mängel etc.) nur für grobfahrlässig oder vorsätzliche begangene Schädigungen.
12.2. Die vertragliche und ausservertragliche Haftung von First Solutions AG ist ferner ausgeschlossen für Schäden, die auf falsche Angaben des Kunden oder seiner Berater oder (auf sonstiges Handeln, Unterlassen des Kunden, seiner Hilfspersonen, Berater oder Dritter oder andere in der Sphäre des Kunden liegenden Umstände zurückzuführen sind. Der Beweis, dass die First Solutions AG nicht auf Geheiss des Kunden bzw. dessen Berater gehandelt hat, obliegt dem Kunden.
12.3. Insbesondere haftet First Solutions AG nicht für leichte und mittlere Fahrlässigkeit, mangelnden wirtschaftlichen Erfolg, entgangenen Gewinn, Mangelfolgeschäden oder sonstige indirekte oder mittelbare Schäden. Darüber hinaus ist jegliche Haftung von First Solutions AG für Handlungen von Hilfspersonen, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
13. Bewilligungen
Setzt die Übernahme, Montage oder der vereinbarte oder bestimmungsgemässe Einsatz oder Betrieb des Vertragsgegenstandes die Erteilung behördlicher Bewilligungen oder Genehmigungen voraus, so ist der Kunde für deren rechtzeitige Einholung alleine zuständig und verantwortlich. Jede Haftung der First Solutions AG gegenüber dem Kunden oder Dritten aufgrund der Verletzung solcher Bewilligungspflichten oder der Nichterteilung oder verspäteten Erteilung solcher Bewilligungen oder Genehmigungen ist ausgeschlossen.
14. Eigentumsvorbehalt
14.1. First Solutions AG bleibt Eigentümerin ihrer gesamten Lieferungen, bis sie die Zahlungen gemäss Vertrag vollständig erhalten hat.
14.2. Der Kunde ist verpflichtet, bei Massnahmen, die zur Begründung oder Aufrechterhaltung des Eigentumsvorbehaltes der First Solutions AG erforderlich sind, mitzuwirken. Insbesondere ermächtigt er First Solutions AG mit Abschluss des Vertrages, auf Kosten des Kunden einseitig die Eintragung oder Vormerkung des Eigentumsvorbehaltes in öffentlichen Registern, Büchern oder dergleichen gemäss den betreffenden Landesgesetzen vorzunehmen und ohne Mitwirkung des Kunden alle diesbezüglichen Formalitäten zu erfüllen.
14.3. Der Kunde hat die gelieferten Gegenstände auf seine Kosten während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes instand zu halten und zu Gunsten der First Solutions AG gegen Diebstahl, Bruch, Feuer, Wasser und sonstige Risiken zu versichern. Er hat sodann alle Massnahmen zu treffen, damit der Eigentumsanspruch der First Solutions AG weder beeinträchtigt noch aufgehoben wird.
15. Höhere Gewalt
15.1. Beispiele für höhere Gewalt gemäss diesen AGBs sind in der folgenden, nicht abschliessenden Aufzählung enthalten:
a) Erdbeben, vulkanische Eruptionen, Überschwemmungen (auch als Folge von Wasser aus Stauseen und künstlichen Wasseranlagen), Feuer, Cyberangriffe, Computerviren, Ausfall der öffentlichen Infrastruktur;
b) Elementar-, Feuchtigkeits-, Sturz- und Schlagschäden usw., welche nicht durch die First Solutions verursacht wurden;
c) behördliche Anordnungen oder Restriktionen im Zusammenhang mit dem Schutz der Bevölkerung vor Bedrohungen (Epidemien und Pandemien auch fortdauernde Pandemien) oder dem Ausfall der öffentlichen Infrastruktur;
d) kriegerische Ereignisse, Neutralitätsverletzungen, Revolution, Rebellion, Aufstand, innere Unruhen (Gewalttätigkeiten gegen Personen oder Sachen anlässlich von Krawall, Tumult oder Zusammenrottung) und die dagegen ergriffenen Massnahmen;
e) wesentliche Betriebsstörungen, Sabotage, Epidemie/Pandemie;
f) Nichtverfügbarkeit oder unzureichende Verfügbarkeit von Materialien, Energie, Hilfsstoffen und Transportkapazitäten;
g) Lieferschwierigkeiten, gestörte Lieferketten;
h) Schäden infolge Veränderung der Atomstruktur.
15.2. Für den Fall, dass First Solutions AG aufgrund eines Ereignisses höherer Gewalt nicht in der Lage ist, (a) den Vertrag als ganzen (Nichterfüllung), (b) den Vertrag nicht vollständig (Teilerfüllung) oder (c) den Vertrag nicht rechtzeitig (Späterfüllung) zu erfüllen, besteht keine Haftung der First Solutions AG und kein Schadenersatzanspruch des Kunden gegenüber First Solutions AG.
15.3. Ein Fall höherer Gewalt berechtigt First Solutions AG, ihre Leistungserbringung bis zum Zeitpunkt des Wegfalls des Ereignisses zuzüglich einer angemessenen Nachfrist zu sistieren oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrage zurückzutreten. Der höheren Gewalt stehen Umstände gleich, die First Solutions AG die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen. Im Falle von höherer Gewalt hat der Kunde keinen Anspruch auf Schadenersatz.
16. Datenschutz
Art, Umfang und Zweck der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der für die Durchführung von Bestellungen erforderlichen personenbezogenen Daten sind in der Datenschutzerklärung der First Solutions AG erfasst. Die unter der Domain https://first-ag.ch/datenschutzerklaerung/ abrufbare Datenschutzerklärung ist integrierender Bestandteil dieser AGB. Mit dem Akzeptieren dieser AGB stimmt der Kunde auch der Datenschutzerklärung zu.
17. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
17.1. Diese AGB und das gesamte Rechtsverhältnis zwischen der First Solutions AG und dem Kunden unterstehen schweizerischem Recht, unter Ausschluss des Kollisions- und Völkerrechts (insbesondere des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf).
17.2. Die Parteien anerkennen für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit den vertraglichen Beziehungen zwischen den Parteien, die ausschliessliche Zuständigkeit des ordentlichen Richters am Sitz der First Solutions (derzeit Kanton Zug).
AGB gültig ab 01.08.2024