Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) - Mietgeschäfte

1. Geltungsbereich

1.1. Dieser besondere Teil findet auf sämtliche Mietgeschäfte der First Solutions Anwendung. Die Bestimmungen der AGB für Kaufgeschäfte vom 01.08.2024 von First Solutions AG bleiben anwendbar, sofern und soweit die nachstehenden Bestimmungen den AGB für Kaufgeschäfte vom 01.08.2024 nicht ausdrücklich widersprechen.

1.2. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform und gelten nur für das Geschäft, für welches sie vereinbart sind. Diese AGB gehen anderslautenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden in jedem Fall vor.

2. Mietzins

2.1. Der Mietzins wird schriftlich vereinbart. Er wird monatlich im Voraus auf den Ersten eines jeden Monats zur Zahlung fällig, erstmals auf den Tag der vereinbarten Auslieferung des Mietobjektes.

2.2. Die Parteien schliessen eine Verrechnung des Mietzinses mit Forderungen des Kunden aus.

3. Nebenkosten

3.1. Sämtliche Nebenkosten (insbesondere Frisch- und Abwasser, Heizung, Strom, Internet, Kanalisationsgebühren, Entsorgung, etc.) gehen zu Lasten des Kunden.

3.2. Der Kunde ist für die Erschliessung des Mietobjektes an der Grundversorgung verant-wortlich.

4. Mietdauer

Sofern einzelvertraglich nicht anderes schriftlich vereinbart wurde, beträgt die Mindestmiet-dauer einen Tag. Während der Mindestmietdauer ist der Mietvertrag nicht ordentlich kündbar. Bei vorzeitiger Rückgabe der Mietsache stellt First Solutions AG dem Kunden den vollen bis zum Ende der Mindestmietdauer ausstehenden Mietzins zuzüglich Nebenkosten in Rechnung. Nach Ablauf der Mindestmietdauer kann der Vertrag, sofern nicht anders vereinbart, unter Einhaltung einer Frist von 14 Tagen auf ein Monatsende gekündigt werden. Verträge mit einer festen Mietdauer enden ohne Kündigung durch Zeitablauf. Werden solche Verträge fort-gesetzt, gelten die vorstehenden Kündigungsfristen analog.

5. Annullation

Sollte der Mietvertrag bzw. die bestätigten Dienstleistungen ganz oder teilweise annulliert werden, so werden die entstandenen Aufwendungen verrechnet sowie ein Prozentsatz der bestätigten Auftragssumme fakturiert. Hierfür gelten folgende Ansätze: Absage bis 10 Tage vor Mietbeginn: 50% der Auftragssumme, alle kurzfristigeren Absagen: 75% der Auftragssumme. Falls First Solutions AG das reservierte Material an den annullierten Terminen ohne zusätzlichen Aufwand anderweitig einsetzen konnte, wird der entsprechende Betrag von den Annullationskosten abgezogen. Sind durch die First Solutions AG bereits Vorbereitungen oder an-derweitige Arbeiten erfolgt, welche die Annullationskosten übersteigen, ist die First Solutions AG berechtigt, dem Kunden den tatsächlich entstandenen Aufwand in Rechnung zu stellen.

6. Zahlungsverzug

Kommt der Kunden mit einer Mietzinszahlung in Verzug, so kann ihm die First Solutions AG eine Nachfrist von 14 Tagen ansetzen mit der Androhung, dass der Vertrag bei unbenütztem Ablauf dieser Frist von der First Solutions AG fristlos gekündigt werden kann. Die Mietobjekte sind dann umgehend und zu Lasten des Kunden an First Solutions AG zu retournieren.

7. Sicherheitsleistung

First Solutions kann vom Kunden jederzeit die Leistung einer durch First Solutions AG zu bestimmende Sicherheit für die Absicherung der Ansprüche von First Solutions AG verlangen.

8. Auslieferung des Mietobjektes an den Kunden

Der Mietbeginn und die Auslieferung des Mietobjektes an den Kunden gelten als eingehalten, wenn das Mietobjekt zum vereinbarten Zeitpunkt am Domizil oder Lager der First Solutions AG bereitgestellt ist und dies dem Kunden telefonisch oder per E-Mail mitgeteilt wurde.

9. Transport, Montage und weitere Dienstleistungen

Transporte, Montagen, Demontagen und andere zusätzlich vereinbarten Leistungen erfolgen ausschliesslich auf Kosten und Gefahr des Kunden.

10. Gewährleistung, Prüfungs- und Rügepflicht

10.1. Der Kunde hat das Mietobjekt bei Übergabe bzw. nach erfolgter Montage zu prüfen und erkennbare Mängel sofort (innert 3 Werktagen) schriftlich, fotografisch dokumentiert und detailliert zu melden.

10.2. Zeigen sich Mängel erst später, so sind auch diese der First Solutions AG sofort (innert 3 Werktagen) schriftlich, fotografisch dokumentiert und detailliert zu melden.

10.3. Unterlässt der Kunde die rechtzeitige, ordnungsgemässe Prüfung und/oder die sofortige schriftliche Rüge eines Mangels, so gilt das Mietobjekt als einwandfrei geliefert und es entfällt jeder Gewährleistungsanspruch des Kunden.

10.4. Mit der Inbetriebnahme gilt das Mietobjekt als mangelfrei genehmigt.

10.5. First Solutions AG übernimmt keine Garantie für den unterbruchlosen Betrieb und lehnt jegliche Haftung für einen Betriebsausfall ab.

10.6. Der Ersatz für Mängelfolgeschäden ist jedenfalls ausgeschlossen.

11. Einsatz, Unterhalt und Kontrolle

11.1. Der Kunde ist für den sorgfältigen und vorschriftsgemässen Einsatz und Unterhalt des Mietobjektes während der Mietdauer verantwortlich. Er hat sich dabei strikt an die diesbezüglichen Weisungen der First Solutions AG zu halten.

11.2. Die Mietsache dient dem vereinbarten Zweck. Jede Zweckänderung bedarf der schriftlichen Zustimmung von First Solutions AG.

11.3. Der Unterhalt umfasst insbesondere auch kleinere Ausbesserungen und Reparaturen, deren Ausführung nicht das Fachwissen der First Solutions AG oder eines Dritten erfordert.

11.4. Die Kosten des Unterhaltes, einschliesslich der Wiederherstellung des bei Übernahme des Mietobjektes einwandfreien Zustandes (insbesondere Reinigung, Entfernung von Verun-staltungen und Reparatur von Beschädigungen), gehen zu Lasten des Kunden.

11.5. Die First Solutions AG ist berechtigt, das Mietobjekt jederzeit auf seinen Zustand und auf die Art seiner Verwendung zu kontrollieren.

11.6. Ohne Zustimmung der First Solutions AG darf das Mietobjekt vom Kunden nicht ausserhalb des schweizerischen Zollgebietes eingesetzt werden.

12. Mangelhafte Erfüllung durch die First Solutions AG

Übergibt die First Solutions AG das Mietobjekt nicht zum vereinbarten Zeitpunkt oder leidet das Mietobjekt bei der Übergabe an Mängeln, welche die Tauglichkeit zum vorausgesetzten Gebrauch ausschliessen oder erheblich beeinträchtigen, so kann der Kunde der First Solutions AG durch schriftliche Mitteilung eine Nachfrist von mindestens 5 Werktagen zu nachträg-lichen Erfüllung ansetzen.

13. Mängel während der Mietdauer

Treten während der Miete Mängel am Mietobjekt auf oder übernimmt der Kunde die Sache trotz festgestellter und gerügter Mängel, auch wenn diese die Tauglichkeit zum vorausgesetzten Gebrauch ausschliessen oder erheblich beeinträchtigen, so gelten die nachstehenden Vorschriften:

13.1. Mängel am Mietobjekt sind der First Solutions AG gemäss Ziffer 10.2 zu melden und deren Weisungen einzuholen. Nötigenfalls hat der Kunde die Mietgegenstände ausser Betrieb zu setzen.

13.2. Für die Behebung von Mängeln an eigentlichem Verschleissmaterial hat der Kunde selbst aufzukommen. Als Verschleissmaterial gelten insbesondere bei Kranen und anderen Maschinen: Drahtseile, elektrische Kabel, Bremsbeläge usw. Der Kunde hat diese Mängel nach den Weisungen der First Solutions zu beheben oder beheben zu lassen. Er ist weiter verpflichtet, der First Solutions jeden direkten oder indirekten Schaden aus solchen Mängeln zu ersetzen.

13.3. Die First Solutions AG wird Mängel, die unter Einhaltung von Ziffer 10 gerügt wurden, ungeachtet der Ursachen innert angemessener Frist nach Anzeige durch den Kunden beheben oder für das Mietobjekt vollwertigen Ersatz leisten. Die Behebung von Mängeln und Schäden am Mietobjekt, die auf dessen unsachgemässe Behandlung, Unterhalt oder auf die Nichtbeachtung von Vorschriften oder Weisungen der First Solutions AG während der Mietdauer zurückzuführen sind, erfolgt zu Lasten des Kunden. Ausserdem ist der Kunde in solchen Fällen verpflichtet, der First Solutions AG den darüber hinausgehenden direkten oder indirekten Schaden zu ersetzen.

13.4. Die Behebung aller Mängel am Mietobjekt, für die nicht der Kunde gemäss Ziffer 13.2. und Ziffer 13.3. hiervor einzustehen hat, erfolgt zu Lasten der First Solutions AG.

13.5. Erleidet der Kunde durch einen Mangel, welcher die Gebrauchstauglichkeit des Mietobjektes weder ausschliesst noch beeinträchtigt, einen Schaden, haftet die First Solutions AG nur, sofern sie ein schweres Verschulden trifft.

14. Versicherung

Der Kunde hat, sofern er nicht Gebrauch von einer hierfür von First Solutions AG angebotenen Versicherungslösung macht, selbst und auf eigene Kosten eine genügende Versicherung zur Deckung der Risiken von Diebstahl, Feuer, Wasser usw. abzuschliessen.

15. Haftpflicht

15.1. Der Kunde haftet für sämtliche durch den Betrieb des Mietobjektes verursachten Schäden, einschliesslich solcher gegenüber Dritten. Eine Haftung oder ein Rückgriff auf die First Solutions AG ist ausgeschlossen, es sei denn, dass diese ein schweres Verschulden trifft.

15.2. Es werden keine Leistungen erbracht für Schäden, welche auf fahrlässiges Handeln oder Nichtbeachten von Vorschriften oder Weisungen durch den Kunden zurückzuführen sind.

15.3. Darüber hinaus haftet der Kunde für sämtliche Beschädigungen des Mietobjektes infolge von zufälligen Ereignissen oder höherer Gewalt. Der Kunde hat für Ereignisse der höheren Gewalt eine genügende Versicherung abzuschliessen. Kommt er dieser Pflicht nicht nach, haftet er selbst für den gesamten Schaden. In jedem Fall haftet der Kunde aber in jenem Um-fang, in dem keine Versicherungsdeckung besteht (inkl. allfälliger Selbstbehalt etc.).

16. Kündigung aus wichtigem Grund / höherer Gewalt

Neben den Gründen gemäss Ziffer 15 der AGB für Kaufgeschäfte vom 01.08.2024 von First Solutions AG kann der Mietvertrag aus wichtigen Gründen gemäss Art. 266g OR gekündigt werden. Wird der Mietvertrag aus wichtigen Grund gekündigt, hat der Kunde 50% der durch First Solutions AG unter dem abgeschlossenen Vertrag getätigten Vorinvestitionen zu über-nehmen.

17. Rückgabe des Mietobjekts

Nach Beendigung des Vertrages ist First Solutions AG berechtigt, den Mietgegenstand zurückzunehmen und allfällige Schäden, deren Behebung nicht im Leistungsumfang enthalten ist, dem Kunden in Rechnung zu stellen.

18. Weitere Bestimmungen

Wird das Mietobjekt auf Grundstücken oder in Lokalen von Dritten installiert oder gelagert, so hat der Kunde diesen bekannt zu geben, dass das Mietobjekt im Eigentum der First Solutions AG steht und dass demzufolge ein Retentionsrecht zu Gunsten des Dritten in jedem Fall ausgeschlossen ist. Die First Solutions AG ist auch berechtigt, ihr Eigentum diesem Dritten direkt bekannt zu geben.

AGB gültig ab 01.08.2024

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